Discussion:
Apples Angriff auf Nutzerdaten
(zu alt für eine Antwort)
Robert Jasiek
2022-01-25 18:44:49 UTC
Permalink
Bilderscannen

Mitte 2021 plante Apple unter dem Vorwand des Kinderschutzes die
Einführung des Scannens u.A. von Bildern in i(Pad)OS 15 möglicherweise
zuerst in den USA, im Zusammenhang mit iCloud, unter Verwendung von
Ressourcen der Nutzerendgeräte und Meldung vermuteter Straftaten an
die Polizei. Nach weltweitem Shitstorm ruderte Apple zurück und führte
erst mit i(Pad)OS 15.2 angeblich bisher nur in den USA per Opt-in in
der Familienfreigabe angeblich rein gerätelokales Bilderscannen ein.

Apple wollte Ende 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden. Es fehlt
nun im Januar 2022 allerdings immer noch ein klares Statement von
Apple, ob oder inwieweit die ursprünglichen Pläne verfolgt oder
eingestellt würden.

Im Telefonsupport erklärte mir im Januar 2022 ein Apple-Supervisor
(ein Vorgesetzter einer normalen, themabezogen kenntnisfreien
Telefonsupportmitarbeiterin, der sich als die höchste Instanz ausgab,
mit der ich sprechen könnte), vorbehaltlich polizeilicher Ermittlungen
seien immer alle Nutzerdaten (gerätelokal, transportiert, beim
Support, in der Reparatur oder in der Cloud) zu 100% privat und auch
vor dem Zugriff von Apple-Mitarbeitern geschützt.

Nun glaube ich allerdings nicht allein der Aussage eines
Apple-Mitarbeiters oder den PR-Infos vom Typ "Privatheit ist ein
fundamentales Menschenrecht" auf Apples Supportwebseiten.


Nutzungsbestimmungen von i(Pad)OS 15.2.1

Ich habe mich daher auch mit AGBs, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen
auseinandergesetzt. Normalerweise nickt man so etwas einfach ab, weil
man sich in seinem Leben sonst mit nichts Anderem mehr beschäftigt.
Angesichsts der Gefahr, dass Apple in i(Pad)OS 15 Malware integriert,
sind die Zeiten hinsichtlich Apple aber vorbei. Im habe mich mit dem
Kleingedruckten zumindest wo relevant auseinandergesetzt.

Den AGBs von i(Pad)OS 15.2.1 kann man zustimmen, denn sie sehen i.W.
keine Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz durch Apple vor.
Bei den Nutzungsbestimmungen der iCloud unter i(Pad)OS 15.2.1 ist dies
jedoch konträr, wie folgende Zitate daraus verdeutlichen:


"II.

[...]

M. Backup

iCloud-Backup erstellt regelmäßig automatische Datensicherungen
(Backups) für iOS-Geräte, wenn die Bildschirmsperre des Geräts aktiv
ist, das Gerät an das Stromnetz angeschlossen und über ein
WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. [...]

V.

A. Inhalt

„Inhalt“ steht für Informationen aller Art, die durch die Nutzung des
Dienstes generiert oder angetroffen werden können, darunter
Datendateien, Gerätemerkmale, geschriebener Text, Software, Musik,
Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere
ähnliche Materialien. [...]

C. Entfernen von Inhalten

[...] Apple behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob
Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen
[...]

E. Zugriff auf Account und Inhalte

[...] Du erklärst dich damit einverstanden, dass Apple, ohne dir
gegenüber zu haften, auf [...] deine Inhalte zugreifen, diese nutzen,
aufbewahren [...] und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn
Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder
angemessen ist [...] Gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple behält
sich Apple jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte
angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und Apple
ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach
eigenem Ermessen herauszufiltern, zu verschieben, abzulehnen, zu
modifizieren und/oder zu entfernen, wenn diese Inhalte diese
Vereinbarung verletzen [...]"


Die iCloud-Nutzungsbestimmungen machen das Erstellen von
iCloud-Backups nicht davon abhängig, ob der Nutzer dies in i(Pad)OS
aktiviert hat, sondern erlauben sie in II.M auch andernfalls.

Abschnitt V Paragrafen A, C, E sehen neben ein paar rechtskonformen,
im Zitat weggelassenen Fällen v.A. rechtswidrig vor, dass Apple
Inhalte, Informationen aller Art, Datendateien, geschriebenen Text,
Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und
andere ähnliche Materialien prüfen, nutzen, aufbewahren, an sonstige
Dritte weitergeben, filtern, verschieben, modifizieren oder löschen
darf. Zur Einordnung über deutsche Grundrechte (informationelle
Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme) sowie deutsche und
EU-Datenschutzgesetze / -verordnungen hinaus zitiere ich Folgendes,
das in jedem Einzelfall relevant wird, immer wenn Apple von den
zitierten iCloud-Nutzungsbestimmungen Gebrauch machen sollte:


Strafgesetzbuch

"§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. [...]

§ 202b Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen
Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer
nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen
Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den
Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen
überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§ 202d Datenhehlerei

(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein
anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem
anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst
zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen
anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. [...]"


Nutzung von i(Pad)OS 15

Ganz besonders auch aus vorgenannten Gründen nutze ich niemals die
iCloud (weder auf Apples Servern noch auf Apples Ersatzservern anderer
Techgiganten wie Google). Nach der Verzögerung eines Updates auf
iPadOS 15 wegen des geplanten Bilderscannens stand ich anschließend
vor dem Problem, wie ich von iPadOS 14.8 auf 15.2.1 updaten konnte,
ohne dabei den iCloud-Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Beim direkten
Updateversuch in den iPadOS-Einstellungen bei Update Installieren &
Laden bekommt man ein AGB-Fenster gezeigt, wo ich die AGB von i(Pad)OS
15.2.1 las und weitere Nutzungsbestimmungen hätte aufsuchen können,
aber auf Akzeptieren klickte. Es erscheint ein Popup mit dem Text "Ich
stimme den iOS-, iCloud- und Apple Media Services-Bestimmungen zu.".
Wenn man hier nochmals auf Akzeptieren klickt, nimmt man also auch die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 an. Ich wählte Ablehnen, welches
suggestiv einen dünneren Font hatte.

Ein erneuter Anruf beim Telefonsupport ergab, dass man beim Update auf
i(Pad)OS 15.2.1 die iCloud-Nutzungsbestimmungen nur dann ablehnen
könne, wenn man das Update durch Verbindung zu einem macOS- oder
Windows-PC durchführe. Vielleicht bedeutet dies, dass Nutzer ohne PC
oder mit z.B. Linux-PC nie auf i(Pad)OS 15 updaten können, wenn sie
die iCloud-Nutzungsbestimmungen ablehnen wollen.

Auf meinem Windows-PC musste erst einmal iTunes aktualisiert werden
gefolgt von meinen umfangreichen Zähmungen desselben. Das iPad verband
ich per USB-Kabel. Nach dem Starten des Updates braucht man v.A. viel
Geduld, wenn sich scheinbar erst einmal gar nichts tut (außer im
ProcessExlorer). Schlussendlich ist dann hoffentlich i(Pad)OS 15.2.1
auf dem iPad oder iPhone installiert.

Dort wird man dann subtilerweise zuerst gebeten, die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 zu akzeptieren (fett), sollte sie
allerdings ablehnen (dünn). Erst zweitens werden einem die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgelegt, nämlich A. Apple iOS- und
iPadOS-Softwarelizenzvertrag, B. Ergänzende Bestimmungen zu Apple Pay
C. Benachrichtigungen von Apple. Nach deren Akzeptieren kommt drittens
das Popup "Nutzungsbedingungen / Ich bin mit den
iOS-Nutzungsbedingungen einverstanden.", das man erneut Akzeptieren
soll. Beachte, dass hier nicht die iCloud-Nutzungsbestimmungen
inkludiert sind. Aber, keine Überraschung, viertens wird gefragt:
"Neue iCloud-Nutzungsbedingungen / Zur Verwendung von iCloud auf
diesem iPad musst du den neuen Nutzungsbedingungen für iCloud
zustimmen." Apple-typisch gibt es kein "Nein" und schon gar kein
"Nie", sondern nur ein "Später" oder "Akzeptieren. Also "Später".

Dann ist in den Apple-ID-Einstellungen iCloud ausgegraut. Halleluhjah?
Nicht ganz, denn rote Anzahl-Meldungen bleiben zu Neue
iCloud-Nutzungsbedingungen und ggf. Apple Pay Konfiguration
abschließen. (Wer braucht Apple Pay und
Kreditkartenkontodatenhinterlegung? Apple akzeptiert mittlerweise auch
PayPal.)

Als ich noch bei iPadOS 14.8 war, nervte es seit Mitte Dezember 2021
täglich mehrmals damit, man möge doch endlich den
iCloud-Nutzungsbedingungen zustimmen und / oder sein Apple-ID-Passwort
eingeben. Obwohl ich Ersteres jedesmal ablehnte, wurden die
iCloud-Einstellungen aktiv wie ein Untoter namens Game Center oder
mittels neu installierter App, die ungefragt Löcher in die
Alles-Aus-Riege bohrte.

Man muss diesem Terror unzähliger Überredungsversuche durch Apple zur
iCloud widerstehen.

Wenn man ein neues i(Pad)OS-15-Gerät kauft und in Betrieb nimmt, wird
man dabei laut Telefonsupport nicht genötigt, die iCloud-Bedingungen
zu akzeptieren. Diese muss man ggf. erst akzeptieren, wenn man in den
Einstellungen unter Apple-ID iCloud aktivieren will.
Christian Hanné
2022-01-25 19:03:37 UTC
Permalink
Post by Robert Jasiek
Bilderscannen
Mitte 2021 plante Apple unter dem Vorwand des Kinderschutzes die
Einführung des Scannens u.A. von Bildern in i(Pad)OS 15 möglicherweise
zuerst in den USA, im Zusammenhang mit iCloud, unter Verwendung von
Ressourcen der Nutzerendgeräte und Meldung vermuteter Straftaten an
die Polizei. Nach weltweitem Shitstorm ruderte Apple zurück und führte
erst mit i(Pad)OS 15.2 angeblich bisher nur in den USA per Opt-in in
der Familienfreigabe angeblich rein gerätelokales Bilderscannen ein.
Apple wollte Ende 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden. Es fehlt
nun im Januar 2022 allerdings immer noch ein klares Statement von
Apple, ob oder inwieweit die ursprünglichen Pläne verfolgt oder
eingestellt würden.
Im Telefonsupport erklärte mir im Januar 2022 ein Apple-Supervisor
(ein Vorgesetzter einer normalen, themabezogen kenntnisfreien
Telefonsupportmitarbeiterin, der sich als die höchste Instanz ausgab,
mit der ich sprechen könnte), vorbehaltlich polizeilicher Ermittlungen
seien immer alle Nutzerdaten (gerätelokal, transportiert, beim
Support, in der Reparatur oder in der Cloud) zu 100% privat und auch
vor dem Zugriff von Apple-Mitarbeitern geschützt.
Nun glaube ich allerdings nicht allein der Aussage eines
Apple-Mitarbeiters oder den PR-Infos vom Typ "Privatheit ist ein
fundamentales Menschenrecht" auf Apples Supportwebseiten.
Nutzungsbestimmungen von i(Pad)OS 15.2.1
Ich habe mich daher auch mit AGBs, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen
auseinandergesetzt. Normalerweise nickt man so etwas einfach ab, weil
man sich in seinem Leben sonst mit nichts Anderem mehr beschäftigt.
Angesichsts der Gefahr, dass Apple in i(Pad)OS 15 Malware integriert,
sind die Zeiten hinsichtlich Apple aber vorbei. Im habe mich mit dem
Kleingedruckten zumindest wo relevant auseinandergesetzt.
Den AGBs von i(Pad)OS 15.2.1 kann man zustimmen, denn sie sehen i.W.
keine Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz durch Apple vor.
Bei den Nutzungsbestimmungen der iCloud unter i(Pad)OS 15.2.1 ist dies
"II.
[...]
M. Backup
iCloud-Backup erstellt regelmäßig automatische Datensicherungen
(Backups) für iOS-Geräte, wenn die Bildschirmsperre des Geräts aktiv
ist, das Gerät an das Stromnetz angeschlossen und über ein
WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. [...]
V.
A. Inhalt
„Inhalt“ steht für Informationen aller Art, die durch die Nutzung des
Dienstes generiert oder angetroffen werden können, darunter
Datendateien, Gerätemerkmale, geschriebener Text, Software, Musik,
Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere
ähnliche Materialien. [...]
C. Entfernen von Inhalten
[...] Apple behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob
Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen
[...]
E. Zugriff auf Account und Inhalte
[...] Du erklärst dich damit einverstanden, dass Apple, ohne dir
gegenüber zu haften, auf [...] deine Inhalte zugreifen, diese nutzen,
aufbewahren [...] und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn
Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder
angemessen ist [...] Gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple behält
sich Apple jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte
angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und Apple
ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach
eigenem Ermessen herauszufiltern, zu verschieben, abzulehnen, zu
modifizieren und/oder zu entfernen, wenn diese Inhalte diese
Vereinbarung verletzen [...]"
Die iCloud-Nutzungsbestimmungen machen das Erstellen von
iCloud-Backups nicht davon abhängig, ob der Nutzer dies in i(Pad)OS
aktiviert hat, sondern erlauben sie in II.M auch andernfalls.
Abschnitt V Paragrafen A, C, E sehen neben ein paar rechtskonformen,
im Zitat weggelassenen Fällen v.A. rechtswidrig vor, dass Apple
Inhalte, Informationen aller Art, Datendateien, geschriebenen Text,
Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und
andere ähnliche Materialien prüfen, nutzen, aufbewahren, an sonstige
Dritte weitergeben, filtern, verschieben, modifizieren oder löschen
darf. Zur Einordnung über deutsche Grundrechte (informationelle
Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme) sowie deutsche und
EU-Datenschutzgesetze / -verordnungen hinaus zitiere ich Folgendes,
das in jedem Einzelfall relevant wird, immer wenn Apple von den
Strafgesetzbuch
"§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. [...]
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen
Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer
nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen
Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den
Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen
überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]
§ 202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein
anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem
anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst
zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen
anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. [...]"
Nutzung von i(Pad)OS 15
Ganz besonders auch aus vorgenannten Gründen nutze ich niemals die
iCloud (weder auf Apples Servern noch auf Apples Ersatzservern anderer
Techgiganten wie Google). Nach der Verzögerung eines Updates auf
iPadOS 15 wegen des geplanten Bilderscannens stand ich anschließend
vor dem Problem, wie ich von iPadOS 14.8 auf 15.2.1 updaten konnte,
ohne dabei den iCloud-Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Beim direkten
Updateversuch in den iPadOS-Einstellungen bei Update Installieren &
Laden bekommt man ein AGB-Fenster gezeigt, wo ich die AGB von i(Pad)OS
15.2.1 las und weitere Nutzungsbestimmungen hätte aufsuchen können,
aber auf Akzeptieren klickte. Es erscheint ein Popup mit dem Text "Ich
stimme den iOS-, iCloud- und Apple Media Services-Bestimmungen zu.".
Wenn man hier nochmals auf Akzeptieren klickt, nimmt man also auch die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 an. Ich wählte Ablehnen, welches
suggestiv einen dünneren Font hatte.
Ein erneuter Anruf beim Telefonsupport ergab, dass man beim Update auf
i(Pad)OS 15.2.1 die iCloud-Nutzungsbestimmungen nur dann ablehnen
könne, wenn man das Update durch Verbindung zu einem macOS- oder
Windows-PC durchführe. Vielleicht bedeutet dies, dass Nutzer ohne PC
oder mit z.B. Linux-PC nie auf i(Pad)OS 15 updaten können, wenn sie
die iCloud-Nutzungsbestimmungen ablehnen wollen.
Auf meinem Windows-PC musste erst einmal iTunes aktualisiert werden
gefolgt von meinen umfangreichen Zähmungen desselben. Das iPad verband
ich per USB-Kabel. Nach dem Starten des Updates braucht man v.A. viel
Geduld, wenn sich scheinbar erst einmal gar nichts tut (außer im
ProcessExlorer). Schlussendlich ist dann hoffentlich i(Pad)OS 15.2.1
auf dem iPad oder iPhone installiert.
Dort wird man dann subtilerweise zuerst gebeten, die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 zu akzeptieren (fett), sollte sie
allerdings ablehnen (dünn). Erst zweitens werden einem die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgelegt, nämlich A. Apple iOS- und
iPadOS-Softwarelizenzvertrag, B. Ergänzende Bestimmungen zu Apple Pay
C. Benachrichtigungen von Apple. Nach deren Akzeptieren kommt drittens
das Popup "Nutzungsbedingungen / Ich bin mit den
iOS-Nutzungsbedingungen einverstanden.", das man erneut Akzeptieren
soll. Beachte, dass hier nicht die iCloud-Nutzungsbestimmungen
"Neue iCloud-Nutzungsbedingungen / Zur Verwendung von iCloud auf
diesem iPad musst du den neuen Nutzungsbedingungen für iCloud
zustimmen." Apple-typisch gibt es kein "Nein" und schon gar kein
"Nie", sondern nur ein "Später" oder "Akzeptieren. Also "Später".
Dann ist in den Apple-ID-Einstellungen iCloud ausgegraut. Halleluhjah?
Nicht ganz, denn rote Anzahl-Meldungen bleiben zu Neue
iCloud-Nutzungsbedingungen und ggf. Apple Pay Konfiguration
abschließen. (Wer braucht Apple Pay und
Kreditkartenkontodatenhinterlegung? Apple akzeptiert mittlerweise auch
PayPal.)
Als ich noch bei iPadOS 14.8 war, nervte es seit Mitte Dezember 2021
täglich mehrmals damit, man möge doch endlich den
iCloud-Nutzungsbedingungen zustimmen und / oder sein Apple-ID-Passwort
eingeben. Obwohl ich Ersteres jedesmal ablehnte, wurden die
iCloud-Einstellungen aktiv wie ein Untoter namens Game Center oder
mittels neu installierter App, die ungefragt Löcher in die
Alles-Aus-Riege bohrte.
Man muss diesem Terror unzähliger Überredungsversuche durch Apple zur
iCloud widerstehen.
Wenn man ein neues i(Pad)OS-15-Gerät kauft und in Betrieb nimmt, wird
man dabei laut Telefonsupport nicht genötigt, die iCloud-Bedingungen
zu akzeptieren. Diese muss man ggf. erst akzeptieren, wenn man in den
Einstellungen unter Apple-ID iCloud aktivieren will.
Querulant !
Marc Haber
2022-01-26 09:05:50 UTC
Permalink
Post by Christian Hanné
Querulant !
Und dafür musstest Du jetzt über 200 Zeilen quoten?
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Joerg Lorenz
2022-01-26 10:54:10 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Christian Hanné
Querulant !
Und dafür musstest Du jetzt über 200 Zeilen quoten?
Hast Du noch was zum Thema?
--
De gustibus non est disputandum
Andreas Kohlbach
2022-01-26 16:44:44 UTC
Permalink
Post by Joerg Lorenz
Post by Marc Haber
Post by Christian Hanné
Querulant !
Und dafür musstest Du jetzt über 200 Zeilen quoten?
Hast Du noch was zum Thema?
Ich hätte noch was. Z.B. warum auch Du vollquottelst
<ssposk$kge$***@dont-email.me>, Dich aber bei anderen über jede Kleinigkeit
aufregst.
--
Andreas
Joerg Lorenz
2022-01-26 22:22:57 UTC
Permalink
Post by Andreas Kohlbach
Post by Joerg Lorenz
Post by Marc Haber
Post by Christian Hanné
Querulant !
Und dafür musstest Du jetzt über 200 Zeilen quoten?
Hast Du noch was zum Thema?
Ich hätte noch was. Z.B. warum auch Du vollquottelst
aufregst.
Aber gerne doch: 211 Zeilen alter Schnee, um präzise zu sein und von mir
dazu genau 2 1/2 Zeilen, die meiner Meinung nach *alles* zu dem Thema
sagen, was man sagen kann. Du erkennst das extreme Missverhältnis? Das
liesse sich noch ausbauen, aber lassen wir das hier und jetzt.
--
De gustibus non est disputandum
Joerg Lorenz
2022-01-25 21:08:36 UTC
Permalink
Post by Robert Jasiek
Bilderscannen
Mitte 2021 plante Apple unter dem Vorwand des Kinderschutzes die
Einführung des Scannens u.A. von Bildern in i(Pad)OS 15 möglicherweise
zuerst in den USA, im Zusammenhang mit iCloud, unter Verwendung von
Ressourcen der Nutzerendgeräte und Meldung vermuteter Straftaten an
die Polizei. Nach weltweitem Shitstorm ruderte Apple zurück und führte
erst mit i(Pad)OS 15.2 angeblich bisher nur in den USA per Opt-in in
der Familienfreigabe angeblich rein gerätelokales Bilderscannen ein.
Apple wollte Ende 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden. Es fehlt
nun im Januar 2022 allerdings immer noch ein klares Statement von
Apple, ob oder inwieweit die ursprünglichen Pläne verfolgt oder
eingestellt würden.
Im Telefonsupport erklärte mir im Januar 2022 ein Apple-Supervisor
(ein Vorgesetzter einer normalen, themabezogen kenntnisfreien
Telefonsupportmitarbeiterin, der sich als die höchste Instanz ausgab,
mit der ich sprechen könnte), vorbehaltlich polizeilicher Ermittlungen
seien immer alle Nutzerdaten (gerätelokal, transportiert, beim
Support, in der Reparatur oder in der Cloud) zu 100% privat und auch
vor dem Zugriff von Apple-Mitarbeitern geschützt.
Nun glaube ich allerdings nicht allein der Aussage eines
Apple-Mitarbeiters oder den PR-Infos vom Typ "Privatheit ist ein
fundamentales Menschenrecht" auf Apples Supportwebseiten.
Nutzungsbestimmungen von i(Pad)OS 15.2.1
Ich habe mich daher auch mit AGBs, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen
auseinandergesetzt. Normalerweise nickt man so etwas einfach ab, weil
man sich in seinem Leben sonst mit nichts Anderem mehr beschäftigt.
Angesichsts der Gefahr, dass Apple in i(Pad)OS 15 Malware integriert,
sind die Zeiten hinsichtlich Apple aber vorbei. Im habe mich mit dem
Kleingedruckten zumindest wo relevant auseinandergesetzt.
Den AGBs von i(Pad)OS 15.2.1 kann man zustimmen, denn sie sehen i.W.
keine Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz durch Apple vor.
Bei den Nutzungsbestimmungen der iCloud unter i(Pad)OS 15.2.1 ist dies
"II.
[...]
M. Backup
iCloud-Backup erstellt regelmäßig automatische Datensicherungen
(Backups) für iOS-Geräte, wenn die Bildschirmsperre des Geräts aktiv
ist, das Gerät an das Stromnetz angeschlossen und über ein
WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. [...]
V.
A. Inhalt
„Inhalt“ steht für Informationen aller Art, die durch die Nutzung des
Dienstes generiert oder angetroffen werden können, darunter
Datendateien, Gerätemerkmale, geschriebener Text, Software, Musik,
Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere
ähnliche Materialien. [...]
C. Entfernen von Inhalten
[...] Apple behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob
Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen
[...]
E. Zugriff auf Account und Inhalte
[...] Du erklärst dich damit einverstanden, dass Apple, ohne dir
gegenüber zu haften, auf [...] deine Inhalte zugreifen, diese nutzen,
aufbewahren [...] und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn
Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder
angemessen ist [...] Gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple behält
sich Apple jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte
angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und Apple
ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach
eigenem Ermessen herauszufiltern, zu verschieben, abzulehnen, zu
modifizieren und/oder zu entfernen, wenn diese Inhalte diese
Vereinbarung verletzen [...]"
Die iCloud-Nutzungsbestimmungen machen das Erstellen von
iCloud-Backups nicht davon abhängig, ob der Nutzer dies in i(Pad)OS
aktiviert hat, sondern erlauben sie in II.M auch andernfalls.
Abschnitt V Paragrafen A, C, E sehen neben ein paar rechtskonformen,
im Zitat weggelassenen Fällen v.A. rechtswidrig vor, dass Apple
Inhalte, Informationen aller Art, Datendateien, geschriebenen Text,
Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und
andere ähnliche Materialien prüfen, nutzen, aufbewahren, an sonstige
Dritte weitergeben, filtern, verschieben, modifizieren oder löschen
darf. Zur Einordnung über deutsche Grundrechte (informationelle
Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme) sowie deutsche und
EU-Datenschutzgesetze / -verordnungen hinaus zitiere ich Folgendes,
das in jedem Einzelfall relevant wird, immer wenn Apple von den
Strafgesetzbuch
"§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. [...]
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen
Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer
nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen
Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den
Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen
überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]
§ 202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein
anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem
anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst
zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen
anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. [...]"
Nutzung von i(Pad)OS 15
Ganz besonders auch aus vorgenannten Gründen nutze ich niemals die
iCloud (weder auf Apples Servern noch auf Apples Ersatzservern anderer
Techgiganten wie Google). Nach der Verzögerung eines Updates auf
iPadOS 15 wegen des geplanten Bilderscannens stand ich anschließend
vor dem Problem, wie ich von iPadOS 14.8 auf 15.2.1 updaten konnte,
ohne dabei den iCloud-Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Beim direkten
Updateversuch in den iPadOS-Einstellungen bei Update Installieren &
Laden bekommt man ein AGB-Fenster gezeigt, wo ich die AGB von i(Pad)OS
15.2.1 las und weitere Nutzungsbestimmungen hätte aufsuchen können,
aber auf Akzeptieren klickte. Es erscheint ein Popup mit dem Text "Ich
stimme den iOS-, iCloud- und Apple Media Services-Bestimmungen zu.".
Wenn man hier nochmals auf Akzeptieren klickt, nimmt man also auch die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 an. Ich wählte Ablehnen, welches
suggestiv einen dünneren Font hatte.
Ein erneuter Anruf beim Telefonsupport ergab, dass man beim Update auf
i(Pad)OS 15.2.1 die iCloud-Nutzungsbestimmungen nur dann ablehnen
könne, wenn man das Update durch Verbindung zu einem macOS- oder
Windows-PC durchführe. Vielleicht bedeutet dies, dass Nutzer ohne PC
oder mit z.B. Linux-PC nie auf i(Pad)OS 15 updaten können, wenn sie
die iCloud-Nutzungsbestimmungen ablehnen wollen.
Auf meinem Windows-PC musste erst einmal iTunes aktualisiert werden
gefolgt von meinen umfangreichen Zähmungen desselben. Das iPad verband
ich per USB-Kabel. Nach dem Starten des Updates braucht man v.A. viel
Geduld, wenn sich scheinbar erst einmal gar nichts tut (außer im
ProcessExlorer). Schlussendlich ist dann hoffentlich i(Pad)OS 15.2.1
auf dem iPad oder iPhone installiert.
Dort wird man dann subtilerweise zuerst gebeten, die
iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 zu akzeptieren (fett), sollte sie
allerdings ablehnen (dünn). Erst zweitens werden einem die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgelegt, nämlich A. Apple iOS- und
iPadOS-Softwarelizenzvertrag, B. Ergänzende Bestimmungen zu Apple Pay
C. Benachrichtigungen von Apple. Nach deren Akzeptieren kommt drittens
das Popup "Nutzungsbedingungen / Ich bin mit den
iOS-Nutzungsbedingungen einverstanden.", das man erneut Akzeptieren
soll. Beachte, dass hier nicht die iCloud-Nutzungsbestimmungen
"Neue iCloud-Nutzungsbedingungen / Zur Verwendung von iCloud auf
diesem iPad musst du den neuen Nutzungsbedingungen für iCloud
zustimmen." Apple-typisch gibt es kein "Nein" und schon gar kein
"Nie", sondern nur ein "Später" oder "Akzeptieren. Also "Später".
Dann ist in den Apple-ID-Einstellungen iCloud ausgegraut. Halleluhjah?
Nicht ganz, denn rote Anzahl-Meldungen bleiben zu Neue
iCloud-Nutzungsbedingungen und ggf. Apple Pay Konfiguration
abschließen. (Wer braucht Apple Pay und
Kreditkartenkontodatenhinterlegung? Apple akzeptiert mittlerweise auch
PayPal.)
Als ich noch bei iPadOS 14.8 war, nervte es seit Mitte Dezember 2021
täglich mehrmals damit, man möge doch endlich den
iCloud-Nutzungsbedingungen zustimmen und / oder sein Apple-ID-Passwort
eingeben. Obwohl ich Ersteres jedesmal ablehnte, wurden die
iCloud-Einstellungen aktiv wie ein Untoter namens Game Center oder
mittels neu installierter App, die ungefragt Löcher in die
Alles-Aus-Riege bohrte.
Man muss diesem Terror unzähliger Überredungsversuche durch Apple zur
iCloud widerstehen.
Wenn man ein neues i(Pad)OS-15-Gerät kauft und in Betrieb nimmt, wird
man dabei laut Telefonsupport nicht genötigt, die iCloud-Bedingungen
zu akzeptieren. Diese muss man ggf. erst akzeptieren, wenn man in den
Einstellungen unter Apple-ID iCloud aktivieren will.
Alles alter Schnee.
Kauf Dir ein anderes Mobilgerät/OS, dem Du (mehr) traust. Viel Spass
beim Aussuchen bei diesen vielen Alternativen.
--
De gustibus non est disputandum
Robert Jasiek
2022-01-26 00:23:37 UTC
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Post by Joerg Lorenz
Kauf Dir ein anderes Mobilgerät/OS, dem Du (mehr) traust. Viel Spass
beim Aussuchen bei diesen vielen Alternativen.
Wenn Sicherheit das einzige Kriterium für den Tabletkauf wäre, hätte
ich Apple nie angefasst und eine androidfreie Alternative gewählt.
Vereinfacht gesagt bleibt Windows, wo die Tablet- / Detachable-Auswahl
arg eingeschränkt ist. Kleines Displayseitenverhältnis,
spiegelungsarm, handhaltbar, brauchbare Akkulaufzeit und geräuschlos
werden einfach nicht kombiniert angeboten.
Wendelin Uez
2022-01-26 17:59:39 UTC
Permalink
Post by Robert Jasiek
Post by Joerg Lorenz
Kauf Dir ein anderes Mobilgerät/OS, dem Du (mehr) traust. Viel Spass
beim Aussuchen bei diesen vielen Alternativen.
Wenn Sicherheit das einzige Kriterium für den Tabletkauf wäre, hätte
ich Apple nie angefasst und eine androidfreie Alternative gewählt.
Vereinfacht gesagt bleibt Windows, wo die Tablet- / Detachable-Auswahl
arg eingeschränkt ist. Kleines Displayseitenverhältnis,
spiegelungsarm, handhaltbar, brauchbare Akkulaufzeit und geräuschlos
werden einfach nicht kombiniert angeboten.
Du hast jetzt ganz vergessen zu erklären, was Displayseitenverhältnisse mit
Angriff auf Nutzerdaten zu tun.haben könnten :-)

Apple (und übrigens alle anderen auch) sind ja gezwungen, Inhalte ggfs. zu
prüfen und darauf zu reagieren.

Ohne Apple jetzt in Schutz nehmen zu wollen sollte man aber, wenn man sich
auf das von Apple wieder zurück gezogene Prüfverfahren bezieht, auch
ehrlicherweise dazusagen, daß Apple mit der lokalen Überprüfung der
Hash-Werte vor Ort genau das den Benutzern ersparen wollte, was du Apple
vorwirfst, nämlich Nutzerinhalte selbst anzufassen und zu prüfen, nachdem
sie in die Cloud hochgeladen wurden.

Genau deshalb sollte die Prüfung vorab lokal erfolgen, Apple hätte nur
Hashwerte geliefert und die Userdaten gar nicht zu sehen bekommen, sondern
nur einen Hinweis, wenn etliche inkriminierende Hashes erkannt worden wären.
Die Dateien wären auf der lokalen Device geprüft und nicht von Apple
eingesehen worden.

Also eigentlich doch genau das Gegenteil dessen, was du anprangerst.
Joerg Lorenz
2022-01-26 22:25:47 UTC
Permalink
Post by Wendelin Uez
Genau deshalb sollte die Prüfung vorab lokal erfolgen, Apple hätte nur
Hashwerte geliefert und die Userdaten gar nicht zu sehen bekommen,
Leute, die was davon verstehen, meinen, dass das viel zu fehleranfällig
sei, für den Zweck, den es gedacht ist/sei/war.
--
De gustibus non est disputandum
Wendelin Uez
2022-01-27 09:45:16 UTC
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Post by Joerg Lorenz
Post by Wendelin Uez
Genau deshalb sollte die Prüfung vorab lokal erfolgen, Apple hätte nur
Hashwerte geliefert und die Userdaten gar nicht zu sehen bekommen,
Leute, die was davon verstehen, meinen, dass das viel zu fehleranfällig
sei, für den Zweck, den es gedacht ist/sei/war.
Bei weitem nicht alle Leute, die meinen was zu verstehen, tun das auch
tatsächlich.

Aber um die Qualität geht es auch gar nicht, wenn man - fälschlicherweise -
beklagt, Apple hätte private Inhalte durchleuchten wollen.
Joerg Lorenz
2022-01-28 09:14:05 UTC
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Post by Wendelin Uez
Post by Joerg Lorenz
Post by Wendelin Uez
Genau deshalb sollte die Prüfung vorab lokal erfolgen, Apple hätte nur
Hashwerte geliefert und die Userdaten gar nicht zu sehen bekommen,
Leute, die was davon verstehen, meinen, dass das viel zu fehleranfällig
sei, für den Zweck, den es gedacht ist/sei/war.
Bei weitem nicht alle Leute, die meinen was zu verstehen, tun das auch
tatsächlich.
Aber um die Qualität geht es auch gar nicht, wenn man - fälschlicherweise -
beklagt, Apple hätte private Inhalte durchleuchten wollen.
Wägt man die möglichen Kollateralschäden der CSAM-Spyware ab, wäre Apple
gut beraten, öffentlich und für alle gut hörbar die Versenkung dieses
unseligen Vorhabens zu verkünden. In welcher Forma auch immer.

Das gerne selber umgehängte Datenschutzmäntelchen ist löchrig und es
fehlt inzwischen jegliche Glaubwürdigkeit bei diesem Thema.
--
De gustibus non est disputandum
Robert Jasiek
2022-01-26 22:59:55 UTC
Permalink
Post by Wendelin Uez
Du hast jetzt ganz vergessen zu erklären, was Displayseitenverhältnisse mit
Angriff auf Nutzerdaten zu tun.haben könnten
Hardwarekauf ist nötigenfalls auch das Eingehen von Kompromissen, hier
u.A. zwischen Sicherheitsgrad und Displayseitenverhältnis. Manchmal
taugen Kompromisse nichts, dann kann die Entscheidung auch der
Nicht-Kauf sein, so wie meine hinsichtlich (auch iOS-)Smartphones.
Post by Wendelin Uez
Apple (und übrigens alle anderen auch) sind ja gezwungen, Inhalte ggfs. zu
prüfen und darauf zu reagieren.
Meine Kritik zielt ja auch nicht auf richterlich genehmigte
polizeiliche Untersuchung, sondern auf Nutzungsbestimmungen, die sich
immer außerordentlich viel mehr Rechte anmaßen. Ordentliche
Nutzungsbestimmungen lauteten "Nur staatlich legitimiert [...]".
Rechtswidrige Nutzungsbestimmungen lauten sinngemäß "a) Qua Apples
eigener Entscheidung oder b) staatlich legimitiert [...]". Es ist das
typische Muster von Techgiganten, dass sie nicht mehr zwischen Recht
und eigener Hybris der Rechtschöpfung unterscheiden.

Eine etwaige Prüfpflicht auf Clouds oder in Sozialen Medien ist u.A.
keine Prüfpflicht auf privaten, lokalen Endgeräten aka präventiver
Massenüberwachung.
Post by Wendelin Uez
das von Apple wieder zurück gezogene Prüfverfahren
Du hast aber schon verstanden, dass das letztes Jahr geplante
Bilderscannen sehr viel weniger gravierend ist, als das in den
aktuellen iCloud-Nutzungsbedingungen Vorgesehene?
Wendelin Uez
2022-01-27 15:24:29 UTC
Permalink
Post by Robert Jasiek
Meine Kritik zielt ja auch nicht auf richterlich genehmigte
polizeiliche Untersuchung, sondern auf Nutzungsbestimmungen, die sich
immer außerordentlich viel mehr Rechte anmaßen. Ordentliche
Nutzungsbestimmungen lauteten "Nur staatlich legitimiert [...]".
Rechtswidrige Nutzungsbestimmungen lauten sinngemäß "a) Qua Apples
eigener Entscheidung oder b) staatlich legimitiert [...]". Es ist das
typische Muster von Techgiganten, dass sie nicht mehr zwischen Recht
und eigener Hybris der Rechtschöpfung unterscheiden.
Nein, es ist schlicht so, daß bei solchen AGB-Klauseln grundsätzlich immer
möglichst weit gefasste Regelungen zum eigenen Vorteil und möglichst eng
gefasste Formulierungen zum eigenen Nachteil verwendet werden dürfen und
werden. Etwaige weitere Einschränkungen können sich dann fallweise aus
gerichtlichen Entscheidungen heraus ergeben, was in der Praxis immer mal
wieder passiert und zu Anpassungen führt.
Post by Robert Jasiek
Eine etwaige Prüfpflicht auf Clouds oder in Sozialen Medien ist u.A.
keine Prüfpflicht auf privaten, lokalen Endgeräten aka präventiver
Massenüberwachung.
Du hast es immer noch nicht kapiert: Mit der lokalen Überwachung wollte
Apple löblicherweise verhindern, die Kundendaten selbst anzufassen. Sie
wollten dafür dem Kunden selbst das Instrumentarium zur Verfügung stellen,
inkriminierende Dateien selbst zu prüfen.
Post by Robert Jasiek
Post by Wendelin Uez
das von Apple wieder zurück gezogene Prüfverfahren
Du hast aber schon verstanden, dass das letztes Jahr geplante
Bilderscannen sehr viel weniger gravierend ist, als das in den
aktuellen iCloud-Nutzungsbedingungen Vorgesehene?
Die Gesetzgeber sind derzeit weltweit dabei, die Dienstleister immer mehr
in die Pflicht zu nehmen, beispielsweise mehr verantwortlich zu sein für die
Inhalte, die mit ihrer technischen Hilfe publiziert werden. Wer aber für
irgend etwas verantwortlich gemacht werden soll, dem muß auch die
Möglichkeit gegeben werden, diese Inhalte zu prüfen und ggfs. zu verhindern.
Daraus wiederum ergbt sich die logische Konsequenz, diese Möglichkeit,
Inhalte prüfen und ablehnen zu dürfen, auch in den AGB festzulegen. Das hat
mit der Frage, ob diese Prüfung auf eigenen oder gesetzgeberischen Wunsch
zustande kommt, nichts zu tun. Also ist es nur logisch, daß Apple sich
entsprechende Rechte vorbehält, auch wenn sie diese selbst nicht in Anspruch
nehmen wollen.

Ironischerweise ist es ja gerade der kollektive Aufschrei Unbedarfter, der
dazu führte, daß sozusagen das geringere Übel ignoriert und lieber gleich
mit der größeren Keule gearbeitet werden soll. Jetzt müssen hochgeladene
Bilder tatsächlich von Apple angefasst und bewertet werden, und die
befürchteten heimlichen Verschärfungen sind viel leichter und viel
wirkungsvoller realisierbar als wenn dies mit der begrenzten Kapazität
lokaler Geräte geschehen müsste.

Dumm gelaufen, wie meist, wenn das Geschrei größer als das Hirn ist.
Robert Jasiek
2022-01-27 16:42:39 UTC
Permalink
Post by Wendelin Uez
es ist schlicht so, daß bei solchen AGB-Klauseln grundsätzlich immer
möglichst weit gefasste Regelungen zum eigenen Vorteil und möglichst eng
gefasste Formulierungen zum eigenen Nachteil verwendet werden dürfen und
werden. Etwaige weitere Einschränkungen können sich dann fallweise aus
gerichtlichen Entscheidungen heraus ergeben, was in der Praxis immer mal
wieder passiert und zu Anpassungen führt.
Das ist nicht schlicht so, sondern hier geht es um Klauseln, die u.A.
das Strafgesetzbuch ignorieren.

Wenn Klauseln gesetzestreu sind und ein Unternehmen glaubt, mit für
sich vorteilhaften Klauseln Kunden zu gewinnen, dann kann es so
verfahren, wie du beschreibst.
Post by Wendelin Uez
Mit der lokalen Überwachung wollte
Apple löblicherweise verhindern, die Kundendaten selbst anzufassen. Sie
wollten dafür dem Kunden selbst das Instrumentarium zur Verfügung stellen,
inkriminierende Dateien selbst zu prüfen.
Das urprüngliche nicht-nur-lokale Bilderscankonzept umfasste Prüfung
mittels Hashs und KI ohne Eingriff des Kunden, mit möglicher Meldung
durch Apple an Strafverfolgungsbehörden zulasten der Kunden.

Das aktuelle i.W. nur lokale Bilderscannen seit i(Pad)OS 15.2
(angeblich nur) in den USA ist i.W. das, was du beschreibst: ein dem
Kunden zur Verfügung gestelltes Instrumentarium, mutmaßlich
inkriminierende Dateien auf eigenen Wunsch hin selbst zu prüfen.
Post by Wendelin Uez
Wer aber für
irgend etwas verantwortlich gemacht werden soll, dem muß auch die
Möglichkeit gegeben werden, diese Inhalte zu prüfen und ggfs. zu verhindern.
Daraus wiederum ergbt sich die logische Konsequenz, diese Möglichkeit,
Inhalte prüfen und ablehnen zu dürfen, auch in den AGB festzulegen.
Siehe mein vorheriges Posting und oben.
Post by Wendelin Uez
Dumm gelaufen, wie meist, wenn das Geschrei größer als das Hirn ist.
Falsche Bewertung. Höchster Maßstab ist nicht der Überwachungsstaat a
la CXU, sondern ist die Grund- und Menschenrechte und Ethik.
Wendelin Uez
2022-01-28 14:04:05 UTC
Permalink
Ich bin durchaus kein Verteidiger von Apple oder von menschenunfreundlicher
Regularien, aber das Thema lautet "Apples Angriff auf Nutzerdaten", und ich
habe nur klargestellt, daß dies so nicht stimmt.

Eine automatisierte Meldung lokaler Scanergebnisse ist abzulehnen. Ich habe
dies nicht befürwortet, sondern nur das Verfahren beschrieben. Tatsächlich
halte ich es für unzulässig, daß nicht verbotene und nur lokal existierende
Daten (Bilder) gescannt und das Scanergebnis Dritten mitgeteilt werden.

Werden diese Daten (Bilder) aber via Upload in die Cloud Dritten zur
Verfügung gestellt, sieht das anders aus.

Desweiteren muß man berücksichtigen, daß manchmal auch bei uns bereits der
Besitz bestimmter Gegenstände schlicht verboten ist, auch wenn sich diese
Gegenstände nur im privaten Bereich befinden und Dritten gar kein Zugang
gewährt werden soll. Das kann und wird in Zukunft sicher auch mal auf Daten
übertragen werden.

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